gemeindeverwaltung Gemeinde Dinhard

Arbeitslosengeld in Dinhard

Gemeinde Dinhard

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Dinhard ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Dinhard. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Dinhard :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Dinhard wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Dinhard
Welsikerstrasse 4
8474 Dinhard
Schweiz

Telefon:

052 320 80 80

Webseite:

www.dinhard.ch

Email:

gemeindeverwaltung@dinhard.ch

Fax:

052 320 80 88

Dinhard - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Dinhard, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Dinhard oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Dinhard erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Dinhard

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Dinhard. Telefon: 052 320 80 80 - E-mail: gemeindeverwaltung@dinhard.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Dinhard: www.dinhard.ch

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