gemeindeverwaltung Gemeinde Dorf

Arbeitslosengeld in Dorf

Gemeinde Dorf

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Dorf ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Dorf. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Dorf :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Dorf wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Dorf
Dorfstrasse 2
8458 Dorf
Schweiz

Telefon:

052 317 25 47

Webseite:

www.dorf.ch

Email:

gemeindekanzlei@dorf.zh.ch

Fax:

052 317 25 60

Dorf - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Dorf, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Dorf oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Dorf erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Dorf

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Dorf. Telefon: 052 317 25 47 - E-mail: gemeindekanzlei@dorf.zh.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Dorf: www.dorf.ch

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