gemeindeverwaltung Gemeinde Hagenbuch

Arbeitslosengeld in Hagenbuch

Gemeinde Hagenbuch

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Hagenbuch ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hagenbuch. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Hagenbuch :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Hagenbuch wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Hagenbuch
Dorfplatz
8523 Hagenbuch
Schweiz

Telefon:

052 368 69 69

Webseite:

www.hagenbuch.zh.ch

Email:

info@hagenbuch.zh.ch

Fax:

052 368 69 79

Hagenbuch - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Hagenbuch, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Hagenbuch oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Hagenbuch erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Hagenbuch

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Hagenbuch. Telefon: 052 368 69 69 - E-mail: info@hagenbuch.zh.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Hagenbuch: www.hagenbuch.zh.ch

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