gemeindeverwaltung Gemeinde Lufingen

Arbeitslosengeld in Lufingen

Gemeinde Lufingen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Lufingen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Lufingen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Lufingen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Lufingen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Lufingen
Mülistrasse 11
8426 Lufingen
Schweiz

Telefon:

043 204 20 40

Webseite:

www.lufingen.ch

Email:

gemeindeverwaltung@lufingen.ch

Fax:

043 204 20 41

Lufingen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Lufingen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Lufingen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Lufingen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Lufingen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Lufingen. Telefon: 043 204 20 40 - E-mail: gemeindeverwaltung@lufingen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Lufingen: www.lufingen.ch

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