gemeindeverwaltung Gemeinde Oberengstringen

Arbeitslosengeld in Oberengstringen

Gemeinde Oberengstringen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Oberengstringen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberengstringen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Oberengstringen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Oberengstringen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Oberengstringen
Zürcherstrasse 125
8102 Oberengstringen
Schweiz

Telefon:

043 455 17 00

Webseite:

www.oberengstringen.ch

Email:

gemeinde@oberengstringen.ch

Fax:

043 455 17 01

Oberengstringen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Oberengstringen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Oberengstringen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Oberengstringen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Oberengstringen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Oberengstringen. Telefon: 043 455 17 00 - E-mail: gemeinde@oberengstringen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Oberengstringen: www.oberengstringen.ch

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