gemeindeverwaltung Gemeinde Oberglatt

Arbeitslosengeld in Oberglatt

Gemeinde Oberglatt

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Oberglatt ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberglatt. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Oberglatt :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Oberglatt wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Oberglatt
Rümlangstrasse 8
8154 Oberglatt
Schweiz

Telefon:

044 852 37 01

Webseite:

www.oberglatt.ch

Email:

gemeinde@oberglatt.ch

Fax:

044 852 37 93

Oberglatt - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Oberglatt, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Oberglatt oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Oberglatt erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Oberglatt

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Oberglatt. Telefon: 044 852 37 01 - E-mail: gemeinde@oberglatt.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Oberglatt: www.oberglatt.ch

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