gemeindeverwaltung Gemeinde Obfelden

Arbeitslosengeld in Obfelden

Gemeinde Obfelden

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Obfelden ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Obfelden. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Obfelden :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Obfelden wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Obfelden
Dorfstrasse 66
8912 Obfelden
Schweiz

Telefon:

044 763 53 53

Webseite:

www.obfelden.ch

Email:

sara.huber@obfelden.ch

Fax:

044 763 53 59

Obfelden - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Obfelden, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Obfelden oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Obfelden erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Obfelden

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Obfelden. Telefon: 044 763 53 53 - E-mail: sara.huber@obfelden.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Obfelden: www.obfelden.ch

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