gemeindeverwaltung Gemeinde Rheinau

Arbeitslosengeld in Rheinau

Gemeinde Rheinau

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Rheinau ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rheinau. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Rheinau :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Rheinau wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Rheinau
Schulstrasse 11
8462 Rheinau
Schweiz

Telefon:

052 305 40 80

Webseite:

www.rheinau.ch

Email:

gemeinde@rheinau.ch

Fax:

052 305 40 81

Rheinau - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Rheinau, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Rheinau oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Rheinau erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Rheinau

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Rheinau. Telefon: 052 305 40 80 - E-mail: gemeinde@rheinau.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Rheinau: www.rheinau.ch

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