gemeindeverwaltung Gemeinde Rorbas

Arbeitslosengeld in Rorbas

Gemeinde Rorbas

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Rorbas ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rorbas. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Rorbas :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Rorbas wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Rorbas
Kirchgasse 1
8427 Rorbas
Schweiz

Telefon:

044 866 70 60

Webseite:

www.rorbas.ch

Email:

heidi.moser@rorbas.ch

Fax:

044 866 70 61

Rorbas - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Rorbas, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Rorbas oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Rorbas erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Rorbas

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Rorbas. Telefon: 044 866 70 60 - E-mail: heidi.moser@rorbas.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Rorbas: www.rorbas.ch

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