gemeindeverwaltung Gemeinde Rümlang

Arbeitslosengeld in Rümlang

Gemeinde Rümlang

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Rümlang ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rümlang. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Rümlang :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Rümlang wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Rümlang
Glattalstrasse 201
8153 Rümlang
Schweiz

Telefon:

044 817 75 00

Webseite:

www.ruemlang.ch

Email:

gemeinde@ruemlang.zh.ch

Fax:

044 818 01 18

Rümlang - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Rümlang, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Rümlang oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Rümlang erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Rümlang

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Rümlang. Telefon: 044 817 75 00 - E-mail: gemeinde@ruemlang.zh.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Rümlang: www.ruemlang.ch

Andere Dienstleistungen