gemeindeverwaltung Gemeinde Rüti (ZH)

Arbeitslosengeld in Rüti (ZH)

Gemeinde Rüti (ZH)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Rüti (ZH) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rüti (ZH). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Rüti (ZH) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Rüti (ZH) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Rüti (ZH)
Breitenhofstrasse 30
8630 Rüti (ZH)
Schweiz

Telefon:

055 251 33 33

Webseite:

www.rueti.ch

Email:

info@rueti.ch

Fax:

055 251 33 34

Rüti (ZH) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Rüti (ZH), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Rüti (ZH) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Rüti (ZH) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Rüti (ZH)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Rüti (ZH). Telefon: 055 251 33 33 - E-mail: info@rueti.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Rüti (ZH): www.rueti.ch

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