gemeindeverwaltung Gemeinde Seuzach

Arbeitslosengeld in Seuzach

Gemeinde Seuzach

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Seuzach ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Seuzach. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Seuzach :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Seuzach wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Seuzach
Stationsstrasse 1
8472 Seuzach
Schweiz

Telefon:

052 320 47 47

Webseite:

www.seuzach.ch

Email:

gemeinde@seuzach.ch

Fax:

052 320 47 90

Seuzach - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Seuzach, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Seuzach oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Seuzach erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Seuzach

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Seuzach. Telefon: 052 320 47 47 - E-mail: gemeinde@seuzach.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Seuzach: www.seuzach.ch

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