gemeindeverwaltung Gemeinde Uitikon

Arbeitslosengeld in Uitikon

Gemeinde Uitikon

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Uitikon ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Uitikon. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Uitikon :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Uitikon wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Uitikon
Zürcherstrasse 59
8142 Uitikon
Schweiz

Telefon:

044 200 15 00

Webseite:

www.uitikon.ch

Email:

gemeindeverwaltung@uitikon.org

Fax:

044 200 15 01

Uitikon - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Uitikon, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Uitikon oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Uitikon erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Uitikon

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Uitikon. Telefon: 044 200 15 00 - E-mail: gemeindeverwaltung@uitikon.org oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Uitikon: www.uitikon.ch

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