gemeindeverwaltung Gemeinde Zell (ZH)

Arbeitslosengeld in Zell (ZH)

Gemeinde Zell (ZH)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Zell (ZH) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Zell (ZH). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Zell (ZH) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Zell (ZH) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Zell (ZH)

8487 Zell (ZH)
Schweiz

Telefon:

052 397 03 03

Webseite:

www.zell.ch

Email:

einwohnerkontrolle@zell.zh.ch

Fax:

052 397 03 18

Zell (ZH) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Zell (ZH), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Zell (ZH) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Zell (ZH) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Zell (ZH)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Zell (ZH). Telefon: 052 397 03 03 - E-mail: einwohnerkontrolle@zell.zh.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Zell (ZH): www.zell.ch

Andere Dienstleistungen