gemeindeverwaltung Gemeinde Bannwil

Arbeitslosengeld in Bannwil

Gemeinde Bannwil

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Bannwil ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bannwil. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Bannwil :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Bannwil wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Bannwil
Winkelstrasse 2
4913 Bannwil
Schweiz

Telefon:

062 963 22 50

Webseite:

www.bannwil.ch

Email:

gemeinde@bannwil.ch

Fax:

062 963 16 46

Bannwil - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Bannwil, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Bannwil oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Bannwil erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Bannwil

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Bannwil. Telefon: 062 963 22 50 - E-mail: gemeinde@bannwil.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Bannwil: www.bannwil.ch

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