gemeindeverwaltung Gemeinde Bellmund

Arbeitslosengeld in Bellmund

Gemeinde Bellmund

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Bellmund ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bellmund. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Bellmund :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Bellmund wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Bellmund
Hohlenweg 3
2564 Bellmund
Schweiz

Telefon:

032 331 50 95

Webseite:

www.bellmund.ch

Email:

gemeindeverwaltung@bellmund.ch

Fax:

032 331 61 81

Bellmund - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Bellmund, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Bellmund oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Bellmund erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Bellmund

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Bellmund. Telefon: 032 331 50 95 - E-mail: gemeindeverwaltung@bellmund.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Bellmund: www.bellmund.ch

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