gemeindeverwaltung Gemeinde Bolligen

Arbeitslosengeld in Bolligen

Gemeinde Bolligen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Bolligen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bolligen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Bolligen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Bolligen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Bolligen
Hühnerbühlstrasse 3
3065 Bolligen
Schweiz

Telefon:

031 924 70 70

Webseite:

www.bolligen.ch

Email:

gemeindeverwaltung@bolligen.ch

Fax:

031 924 70 71

Bolligen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Bolligen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Bolligen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Bolligen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Bolligen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Bolligen. Telefon: 031 924 70 70 - E-mail: gemeindeverwaltung@bolligen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Bolligen: www.bolligen.ch

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