gemeindeverwaltung Gemeinde Brügg

Arbeitslosengeld in Brügg

Gemeinde Brügg

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Brügg ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Brügg. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Brügg :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Brügg wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Brügg
Mettgasse 1
2555 Brügg
Schweiz

Telefon:

032 374 25 74

Webseite:

www.bruegg.ch

Email:

gemeindeschreiberei@bruegg.ch

Fax:

032 374 25 64

Brügg - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Brügg, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Brügg oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Brügg erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Brügg

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Brügg. Telefon: 032 374 25 74 - E-mail: gemeindeschreiberei@bruegg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Brügg: www.bruegg.ch

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