gemeindeverwaltung Gemeinde Corgémont

Arbeitslosengeld in Corgémont

Gemeinde Corgémont

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Corgémont ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Corgémont. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Corgémont :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Corgémont wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Corgémont
Grand-Rue 15
2606 Corgémont
Schweiz

Telefon:

032 488 10 30

Webseite:

www.corgemont.ch

Email:

admin@corgemont.ch

Fax:

032 488 10 31

Corgémont - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Corgémont, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Corgémont oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Corgémont erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Corgémont

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Corgémont. Telefon: 032 488 10 30 - E-mail: admin@corgemont.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Corgémont: www.corgemont.ch

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