gemeindeverwaltung Gemeinde Courtelary

Arbeitslosengeld in Courtelary

Gemeinde Courtelary

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Courtelary ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Courtelary. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Courtelary :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Courtelary wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Courtelary
Grand-Rue 58, Case postale 59
2608 Courtelary
Schweiz

Telefon:

032 944 16 01

Webseite:

www.courtelary.ch

Email:

admin@courtelary.ch

Fax:

032 944 11 60

Courtelary - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Courtelary, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Courtelary oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Courtelary erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Courtelary

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Courtelary. Telefon: 032 944 16 01 - E-mail: admin@courtelary.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Courtelary: www.courtelary.ch

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