gemeindeverwaltung Gemeinde Dotzigen

Arbeitslosengeld in Dotzigen

Gemeinde Dotzigen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Dotzigen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Dotzigen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Dotzigen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Dotzigen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Dotzigen
Rigigässli 7
3293 Dotzigen
Schweiz

Telefon:

032 351 35 06

Webseite:

www.dotzigen.ch

Email:

gemeindeschreiberei@dotzigen.ch

Fax:

032 351 36 06

Dotzigen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Dotzigen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Dotzigen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Dotzigen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Dotzigen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Dotzigen. Telefon: 032 351 35 06 - E-mail: gemeindeschreiberei@dotzigen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Dotzigen: www.dotzigen.ch

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