gemeindeverwaltung Gemeinde Brittnau

Arbeitslosengeld in Brittnau

Gemeinde Brittnau

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Brittnau ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Brittnau. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Brittnau :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Brittnau wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Brittnau
Gemeindekanzlei
4805 Brittnau
Schweiz

Telefon:

062 745 14 14

Webseite:

www.brittnau.ch

Email:

gemeinde@brittnau.ch

Fax:

062 745 14 15

Brittnau - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Brittnau, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Brittnau oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Brittnau erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Brittnau

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Brittnau. Telefon: 062 745 14 14 - E-mail: gemeinde@brittnau.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Brittnau: www.brittnau.ch

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