gemeindeverwaltung Gemeinde Dürrenroth

Arbeitslosengeld in Dürrenroth

Gemeinde Dürrenroth

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Dürrenroth ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Dürrenroth. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Dürrenroth :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Dürrenroth wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Dürrenroth
Kreuzstock
3465 Dürrenroth
Schweiz

Telefon:

062 959 01 11

Webseite:

www.duerrenroth.ch

Email:

info@duerrenroth.ch

Fax:

062 964 12 13

Dürrenroth - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Dürrenroth, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Dürrenroth oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Dürrenroth erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Dürrenroth

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Dürrenroth. Telefon: 062 959 01 11 - E-mail: info@duerrenroth.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Dürrenroth: www.duerrenroth.ch

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