gemeindeverwaltung Gemeinde Ferenbalm

Arbeitslosengeld in Ferenbalm

Gemeinde Ferenbalm

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Ferenbalm ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ferenbalm. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Ferenbalm :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Ferenbalm wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Ferenbalm

3206 Ferenbalm
Schweiz

Telefon:

031 751 01 04

Webseite:

www.ferenbalm.ch

Email:

gemeinde-ferenbalm@bluewin.ch

Fax:

031 751 39 17

Ferenbalm - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Ferenbalm, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Ferenbalm oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Ferenbalm erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Ferenbalm

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Ferenbalm. Telefon: 031 751 01 04 - E-mail: gemeinde-ferenbalm@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Ferenbalm: www.ferenbalm.ch

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