gemeindeverwaltung Gemeinde Gerzensee

Arbeitslosengeld in Gerzensee

Gemeinde Gerzensee

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Gerzensee ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gerzensee. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Gerzensee :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Gerzensee wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Gerzensee
Belpbergstrasse 25, Postfach 10
3115 Gerzensee
Schweiz

Telefon:

031 781 01 88

Webseite:

www.gerzensee.ch

Email:

info@gerzensee.ch

Fax:

031 781 37 88

Gerzensee - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Gerzensee, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Gerzensee oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Gerzensee erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Gerzensee

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Gerzensee. Telefon: 031 781 01 88 - E-mail: info@gerzensee.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Gerzensee: www.gerzensee.ch

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