gemeindeverwaltung Gemeinde Grindelwald

Arbeitslosengeld in Grindelwald

Gemeinde Grindelwald

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Grindelwald ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Grindelwald. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Grindelwald :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Grindelwald wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Grindelwald
Postfach 104
3818 Grindelwald
Schweiz

Telefon:

033 854 14 14

Webseite:

www.grindelwald.ch

Email:

admin@grindelwald.ch

Fax:

033 854 14 15 1

Grindelwald - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Grindelwald, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Grindelwald oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Grindelwald erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Grindelwald

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Grindelwald. Telefon: 033 854 14 14 - E-mail: admin@grindelwald.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Grindelwald: www.grindelwald.ch

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