gemeindeverwaltung Gemeinde Gündlischwand

Arbeitslosengeld in Gündlischwand

Gemeinde Gündlischwand

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Gündlischwand ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gündlischwand. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Gündlischwand :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Gündlischwand wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Gündlischwand
Grafbödeli
3815 Gündlischwand
Schweiz

Telefon:

033 855 24 86

Webseite:

Email:

eggschwand@bluewin.ch

Fax:

033 855 54 21

Gündlischwand - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Gündlischwand, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Gündlischwand oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Gündlischwand erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Gündlischwand

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Gündlischwand. Telefon: 033 855 24 86 - E-mail: eggschwand@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Gündlischwand:

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