gemeindeverwaltung Gemeinde Gurbrü

Arbeitslosengeld in Gurbrü

Gemeinde Gurbrü

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Gurbrü ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gurbrü. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Gurbrü :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Gurbrü wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Gurbrü
Oberdorf
3208 Gurbrü
Schweiz

Telefon:

031 755 53 10

Webseite:

www.gurbrue.ch

Email:

gurbrue@bluewin.ch

Fax:

031 751 24 88

Gurbrü - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Gurbrü, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Gurbrü oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Gurbrü erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Gurbrü

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Gurbrü. Telefon: 031 755 53 10 - E-mail: gurbrue@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Gurbrü: www.gurbrue.ch

Andere Dienstleistungen