gemeindeverwaltung Gemeinde Hagneck

Arbeitslosengeld in Hagneck

Gemeinde Hagneck

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Hagneck ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hagneck. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Hagneck :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Hagneck wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Hagneck
Hauptstrasse 22
2575 Hagneck
Schweiz

Telefon:

032 396 21 51

Webseite:

http://hagneck-be.ch.ch

Email:

gemeindehagneck@swissonline.ch

Fax:

032 396 30 50

Hagneck - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Hagneck, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Hagneck oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Hagneck erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Hagneck

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Hagneck. Telefon: 032 396 21 51 - E-mail: gemeindehagneck@swissonline.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Hagneck: http://hagneck-be.ch.ch

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