gemeindeverwaltung Gemeinde Häutligen

Arbeitslosengeld in Häutligen

Gemeinde Häutligen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Häutligen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Häutligen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Häutligen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Häutligen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Häutligen
Dorf
3510 Häutligen
Schweiz

Telefon:

031 791 29 28

Webseite:

www.haeutligen.ch

Email:

gde.haeutligen@freesurf.ch

Fax:

031 791 29 28

Häutligen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Häutligen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Häutligen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Häutligen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Häutligen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Häutligen. Telefon: 031 791 29 28 - E-mail: gde.haeutligen@freesurf.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Häutligen: www.haeutligen.ch

Andere Dienstleistungen