gemeindeverwaltung Gemeinde Ipsach

Arbeitslosengeld in Ipsach

Gemeinde Ipsach

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Ipsach ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ipsach. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Ipsach :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Ipsach wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Ipsach
Dorfstrasse 8
2563 Ipsach
Schweiz

Telefon:

032 332 78 10

Webseite:

www.ipsach.ch

Email:

gemeindeschreiberei@ipsach.ch

Fax:

032 332 78 11

Ipsach - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Ipsach, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Ipsach oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Ipsach erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Ipsach

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Ipsach. Telefon: 032 332 78 10 - E-mail: gemeindeschreiberei@ipsach.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Ipsach: www.ipsach.ch

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