gemeindeverwaltung Gemeinde Kallnach

Arbeitslosengeld in Kallnach

Gemeinde Kallnach

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Kallnach ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kallnach. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Kallnach :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Kallnach wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Kallnach
Schmittenrain 2
3283 Kallnach
Schweiz

Telefon:

032 392 14 16

Webseite:

www.kallnach.ch

Email:

gemeindeschreiberei@kallnach.ch

Fax:

032 392 60 75

Kallnach - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Kallnach, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Kallnach oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Kallnach erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Kallnach

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Kallnach. Telefon: 032 392 14 16 - E-mail: gemeindeschreiberei@kallnach.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Kallnach: www.kallnach.ch

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