gemeindeverwaltung Gemeinde Kiesen

Arbeitslosengeld in Kiesen

Gemeinde Kiesen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Kiesen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kiesen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Kiesen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Kiesen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Kiesen
Bahnhofstrasse 10, Postfach 6
3629 Kiesen
Schweiz

Telefon:

031 781 12 74

Webseite:

www.kiesen.ch

Email:

gemeindeverwaltung@kiesen.ch

Fax:

031 781 37 35

Kiesen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Kiesen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Kiesen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Kiesen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Kiesen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Kiesen. Telefon: 031 781 12 74 - E-mail: gemeindeverwaltung@kiesen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Kiesen: www.kiesen.ch

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