gemeindeverwaltung Gemeinde Krauchthal

Arbeitslosengeld in Krauchthal

Gemeinde Krauchthal

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Krauchthal ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Krauchthal. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Krauchthal :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Krauchthal wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Krauchthal
Länggasse 1
3326 Krauchthal
Schweiz

Telefon:

034 411 80 80

Webseite:

www.krauchthal.ch

Email:

info@krauchthal.ch

Fax:

034 411 80 89

Krauchthal - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Krauchthal, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Krauchthal oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Krauchthal erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Krauchthal

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Krauchthal. Telefon: 034 411 80 80 - E-mail: info@krauchthal.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Krauchthal: www.krauchthal.ch

Andere Dienstleistungen