gemeindeverwaltung Gemeinde La Ferrière

Arbeitslosengeld in La Ferrière

Gemeinde La Ferrière

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in La Ferrière ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde La Ferrière. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in La Ferrière :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde La Ferrière wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde La Ferrière

2333 La Ferrière
Schweiz

Telefon:

032 961 12 77

Webseite:

http://la-ferriere-be.ch.ch

Email:

Fax:

032 961 18 60

La Ferrière - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde La Ferrière, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in La Ferrière oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in La Ferrière erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in La Ferrière

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde La Ferrière. Telefon: 032 961 12 77 - E-mail: oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde La Ferrière: http://la-ferriere-be.ch.ch

Andere Dienstleistungen