gemeindeverwaltung Gemeinde La Heutte

Arbeitslosengeld in La Heutte

Gemeinde La Heutte

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in La Heutte ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde La Heutte. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in La Heutte :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde La Heutte wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde La Heutte
Rte de Sonceboz 1
2604 La Heutte
Schweiz

Telefon:

032 485 17 94

Webseite:

www.laheutte.ch

Email:

commune@laheutte.ch

Fax:

032 485 15 94

La Heutte - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde La Heutte, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in La Heutte oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in La Heutte erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in La Heutte

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde La Heutte. Telefon: 032 485 17 94 - E-mail: commune@laheutte.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde La Heutte: www.laheutte.ch

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