gemeindeverwaltung Gemeinde Lengnau (BE)

Arbeitslosengeld in Lengnau (BE)

Gemeinde Lengnau (BE)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Lengnau (BE) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Lengnau (BE). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Lengnau (BE) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Lengnau (BE) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Lengnau (BE)
Dorfplatz 1
2543 Lengnau (BE)
Schweiz

Telefon:

032 654 71 01

Webseite:

www.lengnau.ch

Email:

info@lengnau.ch

Fax:

032 654 71 99

Lengnau (BE) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Lengnau (BE), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Lengnau (BE) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Lengnau (BE) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Lengnau (BE)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Lengnau (BE). Telefon: 032 654 71 01 - E-mail: info@lengnau.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Lengnau (BE): www.lengnau.ch

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