gemeindeverwaltung Gemeinde Leuzigen

Arbeitslosengeld in Leuzigen

Gemeinde Leuzigen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Leuzigen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Leuzigen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Leuzigen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Leuzigen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Leuzigen
Dorfstrasse 10
3297 Leuzigen
Schweiz

Telefon:

032 679 21 10

Webseite:

www.leuzigen.ch

Email:

gemeindeschreiberei@leuzigen.ch

Fax:

032 679 21 86

Leuzigen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Leuzigen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Leuzigen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Leuzigen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Leuzigen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Leuzigen. Telefon: 032 679 21 10 - E-mail: gemeindeschreiberei@leuzigen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Leuzigen: www.leuzigen.ch

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