gemeindeverwaltung Gemeinde Lohnstorf

Arbeitslosengeld in Lohnstorf

Gemeinde Lohnstorf

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Lohnstorf ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Lohnstorf. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Lohnstorf :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Lohnstorf wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Lohnstorf
Dorfstrasse 14
3127 Lohnstorf
Schweiz

Telefon:

031 809 08 80

Webseite:

www.lohnstorf.ch

Email:

gemeinde@lohnstorf.ch

Fax:

031 809 01 75

Lohnstorf - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Lohnstorf, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Lohnstorf oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Lohnstorf erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Lohnstorf

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Lohnstorf. Telefon: 031 809 08 80 - E-mail: gemeinde@lohnstorf.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Lohnstorf: www.lohnstorf.ch

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