gemeindeverwaltung Gemeinde Meinisberg

Arbeitslosengeld in Meinisberg

Gemeinde Meinisberg

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Meinisberg ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Meinisberg. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Meinisberg :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Meinisberg wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Meinisberg

2554 Meinisberg
Schweiz

Telefon:

032 377 11 89

Webseite:

www.meinisberg.ch

Email:

gemeindeschreiberei@meinisberg.ch

Fax:

032 377 36 86

Meinisberg - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Meinisberg, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Meinisberg oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Meinisberg erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Meinisberg

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Meinisberg. Telefon: 032 377 11 89 - E-mail: gemeindeschreiberei@meinisberg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Meinisberg: www.meinisberg.ch

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