gemeindeverwaltung Gemeinde Mirchel

Arbeitslosengeld in Mirchel

Gemeinde Mirchel

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Mirchel ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Mirchel. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Mirchel :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Mirchel wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Mirchel
Dorf
3532 Mirchel
Schweiz

Telefon:

031 711 10 47

Webseite:

www.mirchel.ch

Email:

gemeinde@mirchel.ch

Fax:

031 711 31 46

Mirchel - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Mirchel, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Mirchel oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Mirchel erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Mirchel

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Mirchel. Telefon: 031 711 10 47 - E-mail: gemeinde@mirchel.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Mirchel: www.mirchel.ch

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