gemeindeverwaltung Gemeinde Neuenegg

Arbeitslosengeld in Neuenegg

Gemeinde Neuenegg

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Neuenegg ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Neuenegg. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Neuenegg :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Neuenegg wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Neuenegg
Dorfstrasse 16
3176 Neuenegg
Schweiz

Telefon:

031 744 01 00

Webseite:

www.neuenegg.ch

Email:

gemeindeschreiberei@neuenegg.ch

Fax:

031 744 01 40

Neuenegg - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Neuenegg, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Neuenegg oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Neuenegg erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Neuenegg

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Neuenegg. Telefon: 031 744 01 00 - E-mail: gemeindeschreiberei@neuenegg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Neuenegg: www.neuenegg.ch

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