gemeindeverwaltung Gemeinde Niederbipp

Arbeitslosengeld in Niederbipp

Gemeinde Niederbipp

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Niederbipp ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Niederbipp. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Niederbipp :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Niederbipp wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Niederbipp

4704 Niederbipp
Schweiz

Telefon:

032 633 60 60

Webseite:

www.niederbipp.ch

Email:

gemeinde@niederbipp.ch

Fax:

032 633 60 61

Niederbipp - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Niederbipp, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Niederbipp oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Niederbipp erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Niederbipp

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Niederbipp. Telefon: 032 633 60 60 - E-mail: gemeinde@niederbipp.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Niederbipp: www.niederbipp.ch

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