gemeindeverwaltung Gemeinde Niederönz

Arbeitslosengeld in Niederönz

Gemeinde Niederönz

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Niederönz ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Niederönz. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Niederönz :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Niederönz wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Niederönz
Aeschistrasse 32
3362 Niederönz
Schweiz

Telefon:

062 961 33 87

Webseite:

www.niederoenz.ch

Email:

gde.niederoenz@bluewin.ch

Fax:

062 961 33 19

Niederönz - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Niederönz, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Niederönz oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Niederönz erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Niederönz

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Niederönz. Telefon: 062 961 33 87 - E-mail: gde.niederoenz@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Niederönz: www.niederoenz.ch

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