gemeindeverwaltung Gemeinde Oberbalm

Arbeitslosengeld in Oberbalm

Gemeinde Oberbalm

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Oberbalm ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberbalm. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Oberbalm :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Oberbalm wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Oberbalm
Schulhausweg 3
3096 Oberbalm
Schweiz

Telefon:

031 848 10 50

Webseite:

http://oberbalm-be.ch.ch

Email:

gemeinde@oberbalm.ch

Fax:

031 848 10 51

Oberbalm - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Oberbalm, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Oberbalm oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Oberbalm erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Oberbalm

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Oberbalm. Telefon: 031 848 10 50 - E-mail: gemeinde@oberbalm.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Oberbalm: http://oberbalm-be.ch.ch

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