gemeindeverwaltung Gemeinde Oberbipp

Arbeitslosengeld in Oberbipp

Gemeinde Oberbipp

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Oberbipp ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberbipp. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Oberbipp :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Oberbipp wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Oberbipp
Kirchgasse 5
4538 Oberbipp
Schweiz

Telefon:

032 636 27 73

Webseite:

www.oberbipp.ch

Email:

gemeinde@oberbipp.ch

Fax:

032 636 27 74

Oberbipp - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Oberbipp, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Oberbipp oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Oberbipp erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Oberbipp

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Oberbipp. Telefon: 032 636 27 73 - E-mail: gemeinde@oberbipp.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Oberbipp: www.oberbipp.ch

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