gemeindeverwaltung Gemeinde Perrefitte

Arbeitslosengeld in Perrefitte

Gemeinde Perrefitte

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Perrefitte ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Perrefitte. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Perrefitte :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Perrefitte wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Perrefitte
Milieu du village 24
2742 Perrefitte
Schweiz

Telefon:

032 493 22 74

Webseite:

Email:

perrefitte@freesurf.ch

Fax:

032 493 22 80

Perrefitte - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Perrefitte, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Perrefitte oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Perrefitte erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Perrefitte

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Perrefitte. Telefon: 032 493 22 74 - E-mail: perrefitte@freesurf.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Perrefitte:

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