gemeindeverwaltung Gemeinde Pieterlen

Arbeitslosengeld in Pieterlen

Gemeinde Pieterlen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Pieterlen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Pieterlen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Pieterlen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Pieterlen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Pieterlen
Hauptstrasse 6
2542 Pieterlen
Schweiz

Telefon:

032 377 24 42

Webseite:

www.pieterlen.ch

Email:

info@pieterlen.ch

Fax:

032 377 28 18

Pieterlen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Pieterlen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Pieterlen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Pieterlen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Pieterlen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Pieterlen. Telefon: 032 377 24 42 - E-mail: info@pieterlen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Pieterlen: www.pieterlen.ch

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