gemeindeverwaltung Gemeinde Reichenbach im Kandertal

Arbeitslosengeld in Reichenbach im Kandertal

Gemeinde Reichenbach im Kandertal

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Reichenbach im Kandertal ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Reichenbach im Kandertal. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Reichenbach im Kandertal :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Reichenbach im Kandertal wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Reichenbach im Kandertal
Bahnhofstrasse
3713 Reichenbach im Kandertal
Schweiz

Telefon:

033 676 80 20

Webseite:

www.reichenbach.ch

Email:

gemeinde@reichenbach.ch

Fax:

033 676 80 21

Reichenbach im Kandertal - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Reichenbach im Kandertal, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Reichenbach im Kandertal oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Reichenbach im Kandertal erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Reichenbach im Kandertal

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Reichenbach im Kandertal. Telefon: 033 676 80 20 - E-mail: gemeinde@reichenbach.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Reichenbach im Kandertal: www.reichenbach.ch

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