gemeindeverwaltung Gemeinde Renan (BE)

Arbeitslosengeld in Renan (BE)

Gemeinde Renan (BE)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Renan (BE) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Renan (BE). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Renan (BE) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Renan (BE) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Renan (BE)
Rue du Collège 5
2616 Renan (BE)
Schweiz

Telefon:

032 962 65 00

Webseite:

www.renan.ch

Email:

admin@renan.ch

Fax:

032 962 65 05

Renan (BE) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Renan (BE), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Renan (BE) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Renan (BE) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Renan (BE)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Renan (BE). Telefon: 032 962 65 00 - E-mail: admin@renan.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Renan (BE): www.renan.ch

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